Köhncke, Fritz: Heinrich IV. in der Geschichte des Ersten deutschen Reiches

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Auf das vom Vorgänger beschworene germanische Königsheil vertrauend, auf das Geblütsrecht pochend und durch die Wahl der Repräsentanten des Volkes legitimiert, kann Heinrich mit diplomatischem Geschick und in vollem Bewußtsein seines politischen Weges die Salbung durch den Bischof von Mainz zurückweisen. Es ist eine Absage an das Imperium Romanum der karolingischen Zeit, es ist eine Hinwendung zum Regnum Teutonicorum, das sich in seinen Stämmen gerade eben erst bewußt zu werden beginnt. Es ist jenes unchristliche Moment und heidnische Erbe im Herzogtum Sachsen, das trotz der Zwangstaufe in Attigny überlebte und nun im sächsischen Herrscherhaus für eine Weile dominiert und das deutsche Reich einleitet.

47 Seiten, 13 Abbildungen

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